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Burgmannen und Burggrafen


Das Burgmannenhaus in Dehrn, genannt "Die Pfalz"

Ein Burgmannenhaus war die Unterkunft der Burgmannen einer Burg.

Als Burgmann wurden im Mittelalter ritterbürtige Mitglieder des Adels bezeichnet, die von einem Burgherrn mit der sogenannten Burghut beauftragt waren, das heißt, die eine Burg zu bewachen und zu verteidigen hatten. In der Regel saßen mehrere Burgmannen auf einer Burg und bildeten die Burgmannschaft. Burgmannen wurden manchmal auch als Dienstmannen bezeichnet. Sie unterstanden dem Burgherrn oder einem von ihm beauftragten Burgkommandanten, der häufig auch den Titel "Burggraf" führte. Da für den Burgmann Lehnsrecht galt, wurden Rechtsstreitigkeiten vor eben diesem Burggrafen verhandelt. Bei ihrer Aufgabe wurde die adlige Burgmannschaft oft von nichtadligem Personal wie Torwarten und Türmern unterstützt.

Ursprünglich wurde der Burgmann für seinen Dienst mit Naturalien bezahlt. Später erhielt er als Entlohnung ein sogenanntes Burglehn, das ab dem späten 13. Jahrhundert eine festgelegte Geldsumme war. Seit dem 13. Jahrhundert wurden die Rechte und Pflichten des Burgmanns in einem schriftlichen Burgmannsvertrag geregelt. Dieser legte neben dem Einsatzort und den Zeiten, in denen einen Burgmann auf der Burg anwesend sein musste, manchmal auch die nötige Bewaffnung und Ausrüstung fest. Die Pflicht zur Anwesenheit – "Residenzpflicht" genannt – bedingte, dass der Burgherr seinen Burgmannen unentgeltlich einen Wohnsitz innerhalb der Burganlage oder zumindest in deren unmittelbarer Nähe zur Verfügung stellen musste. Eine solche Wohngelegenheit wurde Burgmannensitz (oder auch Burggut) genannt.

Der Residenzpflicht entzogen sich Burgmannen häufig durch die Stellung von bewaffneten Knechten. Mit der Einführung solcher nichtadliger Burgbesatzungen und dem Wandel von Burgen zu Festungen im späten Mittelalter verschwand das Burgmannensystem, und die Burghut wurde von Kriegsknechten und Söldnern wahrgenommen.

So kann es also durchaus möglich sein, dass ein Vorfahre, der vielen in Dehrn zu findenden Familien mit dem Namen "Burggraf", einer jener Burgmannen war, der das Burggrafenamt inne hatte und die Amtsbezeichnung als Familiennamen weiterführte.


Literatur

  • Horst Wolfgang Böhme, Reinhard Friedrich, Barbara Schock-Werner (Hrsg.): Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen. Philipp Reclam, Stuttgart 2004, ISBN 3-15-010547-1, S. 100–101.
  • Lexikon des Mittelalters. Band 2. dtv, München 2002, ISBN 3-423-59057-2, Sp. 965–966, 1055.