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2. Unter den Reichsfreiherren von Greifenclau
 
1753 heiratete Reichsfreiherr Adolph, Wilhelm Franz von Greifenclau, der Begründer der
rheinischen Linie dieses Geschlechts, die kaum siebzehnjährige Johanna von Dern, die nun
ihren neuen Wohnsitz auf Schloß Vollrads bei Winkel im Rheingau nahm.
 
Adolph war geboren am 14.01.1727 zu Mainz und starb daselbst 1763. Er war Besitzer der Herrschaft zu Gundheim in Hessen, seit 1745 kurfürstlich mainzischer Kämmerer und 1753 kurmainzer Hof- u. Regierungsrat. Außerdem war er Ritterhauptmann und Direktor der unmittelbaren, mittelrheinischen Ritterschaft in der Wetterau. Seine Gemahlin, die ihn um mehr als 30 Jahre überlebte, starb 1793 in Mainz.
 
Ein Sohn, namens Karl Friedrich, war aus dieser Ehe hervorgegangen, der gleich seinem Vater kurmainzischer Kämmerer wurde. Diese Linie starb 1812 mit dem minderjährigen Sohne Karl Theodor aus. Von den drei Töchtern Adolphs heiratete eine den Grafen von Spaur, die andere den Freiherrn von Dalberg und die dritte, mit Namen Charlotte, Freiin von Greiffenclau zu Vollrads, den Freiherrn Karl Sturmfeder von und zu Oppenweiler.
 Im Archiv zu Ludwigsburg liegt ein Aktenstück, das von dem Verkauf des von Greiffenclau‘schen Hauses in Mainz handelt und von der Flüchtung des Mobiliars vor Preußen und den Franzosen. Es wurde nach Dehrn gebracht, dann aber dort, von den Franzosen geplündert (1794-1796).
 
Schon bald nach dem Tode des Vaters der Gemahlin des Reichsfreiherrn Adolph von Greiffenclau setzten Erbschaftsforderungen, von verwandten Linien mit oft jahrelangen Prozessen ein. Von einem solchen Prozess, der sich bis 1779 hinzog, berichtet folgende Niederschrift aus damaliger Zeit:
 
"Im Jahre 1779, als die von dem kurmainzischen Kämmerer, General Freiherrn Schliederer von Lachen, abgefochtenen Schloß Dehrner Besitzungen auf dem Westerwald durch Reichskammer-Gerichtliches Urteil diesem Herrn Kläger ab- und der Frey-Frau Johanna von Greiffenclau, Stamm- und Erbfräulein auf Dehrn, zuerkannt wurden, setzte noch dieselbe fest: dass zu ewigen Tagen einer armen Frau in Dehrn aus der Kellerei Gefallen jede Woche ein Betrag von 15 Kreuzern gezahlt würde.
Um 1700 besaß ein Gulden etwa die Kaufkraft, die heute 40–50 Euro ent-spräche. 1 Gulden = 60 Kreuzer.

Diese hohe Ordination erfolgte wegen dem nach Gottes Fügung glücklichen Ausgang des großen Prozesses, womit Herr Carl Friedrich Schliederer von Lachen nach Hochseligem Ableben seiner Gemahlin Maria Magdalena geborenen von Murach, Tochter des Herrn Franz Anton von Murach und Frau Anna Magdalena von Murach, geborenen Freyin von Dern, das Haus lange Jahre überzogen hatte, welcher aber im Jahre 1779 durch Urtheil und Recht für Hochgedachtes Haus günstig und glücklich entschieden worden ist."