Willkommen auf der Webseite von und über Dehrn an der Lahn

1. Friedrich von Dern
 
Als ältester Vertreter eines vermutlich adligen Geschlechtes wird ein Friedrich von Dern erwähnt. Heute noch erhaltene Urkunden geben uns hierüber Auskunft. Er wird in den Jahren 1083/98 genannt. Ob er ein Vorfahre des Geschlechtes der Freien von Dern war, konnte bisher von keinem Forscher mit Sicherheit nachgewiesen werden. Es ist aber mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass er ein Rechtsvorgänger der Freien von Dern in der Untervogtei Dietkirchen gewesen ist. Denn er wirkte bei dem Abschluss eines Vertrages in den Jahren 1083/98 zwischen dem Stiftsprobst Rambert von Dietkirchen und den Brüdern Reinhold, Wolfard und Gerhard von Dietkirchen über die Verpachtung der alten Lahnfähre bei Dietkirchen gegen eine Jahreszahlung von 8 Schillingen mit.
 
Diese Urkunde ist u.a. auch von Friedrich und Rucher von Dern als Laienzeugen unterzeichnet worden. Ob diese beiden hier im Gegensatz zu den anderen Mitunterzeichnern, wie z.B. dem Stiftsprobst, also einem Geistlichen, Laienzeugen genannt werden, dabei aber trotzdem Vertreter alter adliger Geschlechter gewesen sein können, oder ob damit die ursprüngliche griechische Bezeichnung (laos) „der zum Volk gehörige" gemeint sein (können) soll, muss hier offen bleiben. Es unterliegt keinem Zweifel, dass dieser Friedrich von Dern ein ganz besonderes Ansehen genossen haben muss, wenn man ihn hier als Zeugen mit heranzog. Da der Name Friedrich von Dern in dem Geschlecht der Freien von Dern, die später als Untervögte des Stiftes Dietkirchen durch Jahrhunderte hindurch in Erscheinung treten, immer wieder zu finden ist, hat K. H. Mai in Nr. 67  der Nass. Annalen versucht, diesen Friedrich als Stammvater der Freien von Dern anzusprechen.