1. Unter den Grafen von Diez bis 1386
Während Diez (Theodissa) schon in einer Urkunde Karls des Großen (790) genannt wird
(R. Heck), ist über den Ursprung der Grafen von Diez nichts Genaues bekannt.
Um die Mitte des 11. Jahrhunderts erscheint nachweisbar ein Diezer namens Embricho oder Emmerich als Graf des Niederlahngaues. Sind uns aus der Zeit vor 1150 nur wenige Unterlagen erhalten, so erscheint das Grafengeschlecht mit Heinrich von Diez (1145 - 1189), der als Kreuzzugsteilnehmer an der Seite von Kaiser Friedrich genannt wird, laufend ausgewiesen.
Heinrichs Söhne, Gerhard (1189 - 1225) und Heinrich (1188 - 1226), besaßen die Grafschaft und damit auch die Derner Zent und das Dorf gemeinsam. Sie waren oft in der Umgebung des Kaisers zu finden. Graf Gerhard gehörte seit 1222 sogar zu den Erziehern des jungen Königs.
Eine Änderung trat auch unter seinen Söhnen, von denen sich Heinrich seit 1249 Heinrich von Weilnau (nach Antritt der Erbschaft dieses Gebietes) nannte, noch nicht ein. Erst die unter den Nachkommen wegen des gemeinschaftlichen Besitzes allmählich entstehenden Gegensätze führten 1302 zu einer vertraglichen Abmachung, wonach für die Weilnauer Linie eine neue Burg "Neuweilnau" gebaut und eine Herrschaft um diese eingeräumt wurde, jedoch behielt auch die Weilnauer Linie Anteil an den Burgen in Diez und Dehrn. Diese Burg Dehrn, als Landesburg der Grafschaft, wurde im Zusammenhang mit Heinrich Frey von Dern 1190 zum ersten Mal genannt. Ein zweites Mal erscheint der Name
um 1200. Er befindet sich unter den Orten, die zur damaligen Pfarrei Dietkirchen gehörten.
Mit Gottfried (1307 - 1348) setzte durch schlechte Wirtschaftsführung ein Niedergang der Grafschaft ein. Dieser begann zunächst mit Verpfändungen von Gebietsteilen, bis Graf Emich von Nassau-Hadamar 1317 zum Vormund bestellt wurde. Nach 15 Jahren wurde diese Vormundschaft durch einen Vertrag beendet. Dabei erhielt Graf Emich das Dorf vorläufig als Pfand, das später wieder zurückging.
Nach dem Tode des in einem Streit mit der Stadt Limburg verwundeten Grafen Gerhard (1343) trat ein Enkel Gottfrieds, mit Namen Gerhard (1348 -1386), als Mitregent ein. Er führte den Namen Gerhard VII.
Während in der Derner Zent seit langer Zeit insbesondere Getreide und Flachs angebaut wurden, hören wir unter Gerhards Regierung auch von dem Anbau von Wein, so insbesondere bei Dietkirchen und . So erwarben 1352 die Freyen von Dern Weinberge in , die Johann von Hadamar gehörten.
Obwohl Gerhard versuchte, den Verfall seines Landes, das von Katastrophen und Seuchen heimgesucht wurde, aufzuhalten, musste er 1362 ein Viertel der Grafschaft Diez ( ausgenommen), an Trier abtreten, das ihm hierfür Schutz und Beistand zusicherte. Aber auch in der Folgezeit hatte er wenig Glück. So wurde der 31.Juli 1367 zu einem besonders schwarzen Tag. Sein Sohn, der ihm einmal in der Regierung gefolgt wäre, wurde auf der Burg von Friedrich Frey von Dern erstochen.
Gerhard musste weite Teile der Grafschaft verpfänden, so 1374 auch . Gegen 400 Gulden kam es an Arnold von Willmerod. Vorher war durch Heirat der Schwester Gerhards (Agnes von Diez) mit dem Grafen Eberhard V. von Katzenelnbogen wiederlöslich schon die Hälfte von Dehrn an diesen gekommen. Die älteste Schwester Gerhards, der keine männlichen Nachkommen mehr hatte, heiratete Adolph, den Sohn des Grafen von Nassau-Dillenburg. Er wurde zum Haupterben bestimmt. 1376 löste er die Pfänder ein, so dass Diez wieder alleiniger Besitzer war. 1384 ließ Gerhard seinen Schwiegersohn vom Kaiser Wenzel mit der Grafschaft Diez belehnen und übertrug ihm die Regierung. 1386 starb Gerhard. Seit dieser Zeit führte Adolph die Bezeichnung Graf von Nassau-Diez.
2. Unter den Grafen von Nassau - Diez
3. Unter Nassau-Dillenburg, - Hessen,- Katzenelnbogen
4. Unter den Grafen und Fürsten von Nassau - Hadamar
6. Unter Nassau - Oranien (1743 - 1806)
7. Unter dem Berzog von Berg (1806 - 1813)
8. Unter Wilhelm von Oranien (1813 - 1815)
9. Zu herzoglich nassauischen Zeiten (1815 - 1866
10. Während seiner Zugehörigkeit zu Preußen (1866 - 1945)
11. Seit seiner Zugehörigkeit zu Hessen (ab 1945)