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Die finanzielle Lage der Grafschaft bereitete weiterhin Sorgen. Hatte bisher schon Adolphs Vater erhebliche Summen vorgeschossen, so musste jetzt sein Bruder, Engelbert von Nassau Dillenburg, laufend einspringen.
 
Nach dem Tode seiner Gemahlin Jutta verheiratete sich Adolph mit einer Tochter des Johannes von Limburg. Auch sie starb schon nach einem Jahr. Trier beanspruchte jetzt deren Erbe, und Adolph blieb nichts anders übrig, als dies zum großen Teil herauszugeben. 1420 starb auch er.
 
Während der diezischen Herrschaft begegnen wir in der Derner Zent Schultheißen. Sie waren Verwaltungsbeamte ihres Landesherrn, hatten das Gericht zu hegen, den Vorsitz im Gericht zu führen, Verordnungen zu verkünden und durchzuführen. Meist waren sie auf Lebenszeit bestellt.
So stoßen wir 1259 auf einen Schultheißen Heinricus und 1345 auf einen solchen namens Glas. Aus dem Jahre 1372 ist uns der Name des Schultheißen Hermann Bierwirt zu Dehrn überliefert; und 1597 fungierte ein anderer mit dem Namen Peter.
 
In der Grafschaft Diez waren die Kirchspielgerichte in kleinere Einheiten unterteilt. Diesen standen sogenannte Heimberger vor. Als solcher wirkte 1336 in Dehrn Kristian.


 
Erklärung:
Der Schultheiß (von althochdeutsch: sculdheizo, latinisiert (mlat.): scultetus) bezeichnete einen in vielen westgermanischen Rechten auftretenden Gerichtsbeamten, „der Schuld heischt“, d.h. der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) Abgaben einzieht oder Verpflichtungen auferlegt. Sprachliche Varianten des Schultheißes sind Schulte oder Schulze.

Heimbürger (auch Heimbürge oder Heimberger), d.h. "Schützer des Heims", war im Mittelalter und der frühen Neuzeit die Bezeichnung für städtische oder dörfliche Amtsträger mit unterschiedlichen Funktionen. Der Begriff war vor allem im südlichen Deutschland (Pfalz, Mosel-, Rhein- und Maingebiet, Thüringen, Sachsen) gebräuchlich.